Aderlass

 

Der Aderlass ist seit der Antike als Therapieform zur Umstimmung und Ausleitung bekannt und war bis vor 100 Jahren ein häufig angewandtes Verfahren. Früher wurde aus Unwissenheit zu häufig und ohne geeignete Indikation zur Ader gelassen, so dass der Aderlass in Verruf kam.

Auch Hildegard von Bingen wusste um die entgiftende, regulierende, entzündungshemmende sowie immunstimulierende Funktion des Aderlasses. Ihrer Meinung nach hat der Aderlass in den ersten 5 Tagen nach dem Vollmond (v.a. nach dem 3. Vollmond im Jahr) die beste Wirkung.

 

Bei Krankheiten wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, erhöhtem Blutzucker (Diabetes), hohem Harnsäurespiegel (Gicht) sowie Rheumatischen Erkrankungen empfinden Menschen damals wie heute eine merkliche Verbesserung ihres Zustandes.

Heutzutage wird der Aderlass bei entsprechender strenger Indikationstellung 1-2 mal pro Jahr durchgeführt, wobei maximal 100 bis 200 ml Blut entnommen werden, also deutlich weniger als bei einer Blutspende.

 

Der Aderlass darf u.a. nicht durchgeführt werden, wenn eine Blutarmut (Anämie), Mangel an Körpergewicht und Flüssigkeit, körperliche Schwäche und ein niedriger Blutdruck vorliegt. Sehr junge und alte Menschen sowie Patienten mit Störungen der Blutgerinnung (gerinnungshemmende Medikamente) dürfen nicht zur Ader gelassen werden.